Verbindliche Regeln für verlässliche Gutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Ingenieurkammer Hessen bin
ich verpflichtet, meine Tätigkeit nach den klar definierten Standesregeln der Kammer
auszuüben. Diese Regeln schaffen Sicherheit – für Auftraggeber, Gerichte und alle am Bau
Beteiligten. Sie garantieren fachlich fundierte, unabhängige und gewissenhafte Arbeit auf
höchstem Niveau.
Die Standesregeln sind in der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Hessen verbindlich festgelegt. Sie umfassen unter anderem:
Diese Grundsätze sind für meine tägliche Arbeit verbindlich und bieten Ihnen die Sicherheit,
auf ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Gutachten vertrauen zu können.
Die vollständige Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Hessen ist hier einsehbar:
Zur Sachverständigenordnung (PDF)