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Standesrechtliche Grundsätze – Vertrauen durch Verantwortung

Verbindliche Regeln für verlässliche Gutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Ingenieurkammer Hessen bin
ich verpflichtet, meine Tätigkeit nach den klar definierten Standesregeln der Kammer
auszuüben. Diese Regeln schaffen Sicherheit – für Auftraggeber, Gerichte und alle am Bau
Beteiligten. Sie garantieren fachlich fundierte, unabhängige und gewissenhafte Arbeit auf
höchstem Niveau.

Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Hessen

Die Standesregeln sind in der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Hessen verbindlich festgelegt. Sie umfassen unter anderem:

  • Unabhängigkeit und Neutralität
    Gutachten müssen objektiv und frei von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen erstellt werden.
  • Fachliche Sorgfalt
    Jeder Auftrag wird mit größter Genauigkeit und nach dem aktuellen Stand der Technik bearbeitet.
  • Vertraulichkeit
    Alle im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Pflicht zur Fortbildung
    Ständige Weiterbildung stellt sicher, dass fachliche Qualifikation und rechtliche Kenntnisse immer auf dem neuesten Stand sind.

Diese Grundsätze sind für meine tägliche Arbeit verbindlich und bieten Ihnen die Sicherheit,
auf ein transparentes, nachvollziehbares und rechtssicheres Gutachten vertrauen zu können.

Die vollständige Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Hessen ist hier einsehbar:
Zur Sachverständigenordnung (PDF)