Ob beim Kauf oder Verkauf, bei Erbauseinandersetzungen, im Rahmen von Scheidungsverfahren oder zur steuerlichen Bewertung – die zuverlässige Ermittlung des Immobilienwertes ist eine entscheidende Grundlage für finanzielle und rechtliche Klarheit.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und als Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken biete ich Ihnen professionelle Immobilienwertermittlungen für unterschiedlichste Objektarten – sachlich und unabhängig dokumentiert.
Eine qualifizierte Wertermittlung schafft Sicherheit – zum Beispiel bei:
Ich unterstütze Sie im Raum Gießen, Wetzlar, Marburg und überregional mit objektiven Bewertungen, die sich am tatsächlichen Zustand und den Marktverhältnissen orientieren.
Ich ermittle den Verkehrswert bebauter Grundstücke, z. B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder gemischt genutzte Immobilien. Dabei berücksichtige ich:
Auch unbebaute Grundstücke können wertvoll sein – sofern Nutzung, Lage und rechtliche Rahmenbedingungen stimmen. Ich bewerte das Grundstück unter Einbeziehung:
Ich bewerte:
Auch bei Sonderimmobilien – z. B. Garagenhöfen, Stellplätzen, Gartenanteilen oder gewerblich genutzten Einheiten – ermittle ich belastbare Werte.
Ich erstelle Mietwertgutachten auf Basis der aktuellen Marktlage und objektspezifischer Merkmale.
Für eine erste Einschätzung oder informelle Entscheidungsgrundlage reicht in vielen Fällen ein Kurzgutachten aus.
Ich unterstütze Sie mit Erfahrung, Sachverstand und einem klar strukturierten Vorgehen. Ich freue mich, Ihnen bei Ihrer Immobilienwertermittlung mit einer neutralen, fachlich fundierten Einschätzung zur Seite zu stehen.
Bei Immobilienbewertungen für steuerliche Zwecke, etwa bei Erbschaft, Schenkung oder dem Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt, gelten besondere rechtliche Anforderungen an die Qualifikation des Gutachters.
Der rechtliche Hintergrund ergibt sich insbesondere aus § 198 Bewertungsgesetz (BewG). Danach kann ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein geeignetes Gutachten nachgewiesen werden. Als Nachweis kommen regelmäßig Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder Gutachten von Sachverständigen in Betracht, die für die Wertermittlung von Grundstücken öffentlich bestellt oder durch eine staatliche, staatlich anerkannte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifiziert sind.
Für solche Fragestellungen arbeite ich mit meinem Kollegen Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid aus dem VPB-Sachverständigennetzwerk zusammen.
Herr Hubenschmid ist zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien). Diese Qualifikation ist insbesondere dann relevant, wenn eine Immobilienbewertung nicht nur bautechnisch plausibel sein, sondern auch als steuerlich belastbarer Nachweis gegenüber dem Finanzamt dienen soll.
Die Zusammenarbeit ergänzt meine Sachverständigentätigkeit dort, wo für die konkrete Aufgabenstellung eine entsprechend zertifizierte Immobilienbewertung erforderlich ist.
Weitere Informationen zu Stefan Hubenschmid: