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Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) – Sicherheit durch unabhängige Kontrolle

Der Bau oder die Sanierung eines Gebäudes ist komplex. Planungsfehler oder Ausführungsmängel können zu erheblichen Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Mit einer baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) durch einen unabhängigen Sachverständigen lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden. Ich unterstütze Bauherren im Raum Gießen, Wetzlar und Marburg mit unabhängigen Kontrollen – vom Grundstückskauf bis zur Abnahme.

 

Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)

 

 

 

 

 

 

 

Warum eine BQÜ sinnvoll ist

Die Beauftragung eines neutralen Sachverständigen führt oft zu höherer Sorgfalt bei den Auftragnehmern. Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen decken Schlechtleistungen und Mängel frühzeitig auf. Energetische Aspekte wie Dämmung, Luftdichtheit und weitere Vorgaben aus der Energieberatung werden zum richtigen Zeitpunkt kontrolliert.

 

Keine Pauschalpakete – individuelle Qualitätssicherung

In meinem Sachverständigenbüro verstehe ich die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nicht als starres Leistungspaket, sondern als individuell abgestimmte Begleitung Ihres Bauvorhabens. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Projekt, Ihrem Informationsbedarf und Ihren Entscheidungen.

Die BQÜ beginnt dabei am besten bereits vor Vertragsabschluss. Ich unterstütze Sie bei der technischen Bewertung von Angeboten, der Einordnung von Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie bei der fachlichen Prüfung vertraglicher Grundlagen.

Im weiteren Verlauf begleite ich Sie gezielt in den Bauphasen, in denen Sie fachliche Unterstützung benötigen. Sie bestimmen dabei jederzeit:

– Zeitpunkt und Umfang der Kontrollen

– welche Leistungen beauftragt werden

– in welchem Umfang Ihr Bauvorhaben oder Teile davon  von mir betreut wird

 

Transparente Beauftragung – volle Kontrolle für Sie

Ich biete bewusst keine BQÜ zu Pauschal- oder Festpreisen an. Jede Leistung wird sinnvoll abgestimmt, einzeln beauftragt und abgerechnet.

Alle  Termine oder Leistungen erfolgen ausschließlich auf Ihre ausdrückliche Beauftragung. Sie behalten jederzeit die volle Kosten- und Leistungskontrolle.

Kurz gesagt:
Sie entscheiden, wann, wobei und in welchem Umfang ich Sie unterstütze – immer dann, wenn Sie eine fachlich fundierte Einschätzung oder Entscheidungshilfe benötigen.

Im Regelfall beauftragen mich meine Kunden zu folgenden Einzelleistungen/Zeitpunkten:

Technische Prüfen von Angeboten, Bau- und Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen. Für die juristische Prüfung kann ich Ihnen auf Anfrage mehre Juristen empfehlen.

  • Prüfen der Planunterlagen und Berechnungen
  • Kontrolltermin Bodenplatte
  • Kontrolltermin Rohbaufertigstellung
  • Kontrolltermin Ausbau 1 (kurz vor dem Einbringen des Estrichs)
  • Kontrolltermin Ausbau 2 (wenn der Fliesenleger startet)
  • Kontrolltermin Ausbau 3 (etwa 2-3 Wochen vor Fertigstellung)
  • Abnahmetermin – ich berate Sie während der Abnahme
  • Kontrolltermin vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
  • Extratermine je nach Erfordernis

 

Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen immer den sinnvollen nächsten Schritt ab. Sie selbst entscheiden, ob Leistungen von Ihnen beauftragt werden oder nicht. Ich selbst gehe nur auf Ihre Baustelle, wenn sie mir den Auftrag erteilen.  Ich treffe auf Ihrer Baustelle keine Anweisungen oder ersetze gar den Bauleiter. Meine Expertise äußere ich nur Ihnen gegenüber. Wenn Ihnen eine mündliche Auskunft genügt, dann ist das ihre Entscheidung.  Ich fertige dann lediglich Bildmaterial und eine kurze Notiz für meine Akten. Wünschen Sie eine schriftliche Stellungnahme,  oder gar ein Gutachten, welches Sie zur Beweissicherung nutzen wollen, ist dies jederzeit möglich.

Kommunikationsschema

Sprechen Sie mich an, damit wir Ihren persönlichen Bedarf bestimmen.