Mehr Sicherheit für Ihr Bauprojekt in Mittelhessen und Oberhessen

Die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) bietet Bauherren mehr Sicherheit, Transparenz und Qualität – in Gießen, Marburg, Wetzlar und darüber hinaus stehe ich meinen Kunden als unabhängiger Sachverständiger zur Verfügung.
Gerade in der wachsenden Region Mittelhessen entstehen zahlreiche Neubauten, Anbauten und Sanierungsprojekte. Die Nähe zum prosperierenden Rhein-Main-Gebiet wirkt dabei weit über die Grenzen von Taunus und Wetterau hinaus. Eine unabhängige baubegleitende Qualitätsüberwachung stellt sicher, dass Planung und Ausführung fachlich geprüft und mögliche Mängel frühzeitig erkannt werden.
Dabei ist eine baubegleitende Qualitätsüberwachung nicht nur in Ballungsgebieten sinnvoll. Auch in kleineren Städten, Gemeinden und ländlichen Regionen trägt sie wesentlich dazu bei, Bauqualität zu sichern, Risiken zu minimieren und Bauherren eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Gerade dort, wo Bauherren häufig ohne eigene technische Erfahrung bauen, schafft eine unabhängige fachliche Begleitung zusätzliche Sicherheit.
Individuelle Qualitätssicherung in Mittelhessen und Oberhessen statt Pauschalpakete

Ob Neubau in Gießen, Bauprojekt in Wetzlar, Modernisierung in Braunfels, Sanierung in Limburg, Einfamilienhaus in Marburg, Wohngebäude in Herborn, Bauvorhaben in Gladenbach oder Projekt im Raum Siegen – jedes Bauvorhaben in Mittelhessen und Oberhessen ist individuell.
Deshalb biete ich bewusst keine Pauschalpakete an. Die baubegleitende Qualitätsüberwachung in Mittelhessen und Oberhessen wird exakt auf Ihr Projekt zugeschnitten.
Sie bestimmen:
- Zeitpunkt und Umfang der Kontrollen
- welche Leistungen konkret beauftragt werden
- in welchem Umfang Ihr Bauvorhaben oder Teile davon von mir betreut wird
- ob eine mündliche Einschätzung genügt oder eine schriftliche Stellungnahme gewünscht ist
So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über Kosten und Leistungen.
Baubegleitende Qualitätsüberwachung bereits vor Vertragsabschluss

Gerade in stark nachgefragten Städten wie der Universitätsstadt Gießen, im Raum Marburg, Wetzlar, Herborn oder Siegen ist der Entscheidungsdruck bei Vertragsabschlüssen häufig hoch.
Eine sinnvolle baubegleitende Qualitätsüberwachung beginnt daher idealerweise schon vor Baubeginn.
Ich unterstütze Sie bei:
der technischen Prüfung von Angeboten
der Bewertung von Bau- und Leistungsbeschreibungen
der Prüfung von Planunterlagen und Berechnungen
der fachlichen Einordnung vertraglicher Grundlagen
So erkennen Sie Unklarheiten und Risiken, bevor sie ihr Bauprojekt entlang der Lahn oder in den höher gelegenen Regionen rund um Gladenbach, Herborn oder Siegen beginnen.
Für juristische Fragestellungen kann ich Ihnen qualifizierte Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in ganz Hessen empfehlen.
Kontrollen in entscheidenden Bauphasen

Während der Bauausführung begleite ich Sie gezielt bei wichtigen Bauphasen – in
Gießen, Wetzlar, Braunfels, Limburg, Marburg, Herborn, Gladenbach und Siegen sowie im gesamten Raum Mittelhessen und Oberhessen.
Typische Kontrolltermine sind:
- Technische Prüfung von Angeboten, Bau- und Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen. Für die juristische Prüfung kann ich Ihnen auf Anfrage mehrere Juristen in Hessen empfehlen.
Prüfen der Planunterlagen und Berechnungen
Kontrolltermin Bodenplatte
Kontrolltermin Rohbaufertigstellung
Kontrolltermin Ausbau 1 (kurz vor dem Einbringen des Estrichs)
Kontrolltermin Ausbau 2 (wenn der Fliesenleger startet)
Kontrolltermin Ausbau 3 (etwa 2–3 Wochen vor Fertigstellung)
Abnahmetermin ich berate Sie während der Abnahme
Kontrolltermin vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Extratermine je nach Erfordernis
Grundsätzlich stimme ich mit Ihnen immer den sinnvollen nächsten Schritt ab. Sie selbst entscheiden, ob Leistungen von Ihnen beauftragt werden oder nicht. Ich selbst fahre nur auf Ihre Baustelle, wenn sie mir den Auftrag erteilen. Ich treffe auf Ihrer Baustelle keine Anweisungen oder ersetze gar den Bauleiter. Meine Expertise äußere ich nur Ihnen gegenüber. Wenn Ihnen ein mündliche Auskunft genügt, dann ist das für mich OK. Ich fertige dann lediglich Bildmaterial und eine kurze Aktennotiz für meine Akten. Wünschen Sie eine schriftliche Stellungnahme, oder gar ein Gutachten, dass Sie zur Beweissicherung nutzen wollen ist dies natürlich jederzeit möglich.
Sprechen Sie mich an, damit wir Ihren persönlichen Bedarf bestimmen.